Sucht: Nicht wegschauen!

alkoholsucht

Wenn Beschäftigte eine Sucht entwickeln, führt das oft zu ernsten Problemen im Betrieb. Die nachlassende Arbeitsleistung und ein verändertes Sozialverhalten belasten Kolleginnen und Kollegen. Zusätzlich erhöht sich das Risiko für Arbeitsunfälle. Abgesehen vom persönlichen Leid: Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigt Abläufe und verursacht Kosten im Unternehmen. Wie lässt sich einer Sucht am Arbeitsplatz wirksam begegnen?

Führungskräfte in der Pflicht:
Bei der Suchtprävention und Suchthilfe haben Führungskräfte eine Schlüsselfunktion. Als direkte Vorgesetzte sind sie unmittelbar für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich. Allerdings müssen auch die Mitarbeitenden ihren Beitrag leisten.

Pflichten der Beschäftigten:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Beschäftigte, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen – und ebenso für die der Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15). Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§ 15). Das gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.



Quelle und Originalbeitrag: https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Kundenmagazin/2020-3/Sucht-nicht-wegschauen.html?utm_campaign=newsletter_2020-08-11_16:50:59

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