Rechtliches

Sicher durch die Prüfung der Bezirksregierungen

Seit diesem Jahr werden alle Tierkliniken und -Praxen durch die Behörden geprüft.

Die Schwerpunkte sind dabei Arbeitssicherheit und Arbeitszeit.

Sie benötigen die Gefährdungsbeurteilung und ein Sicherheitskonzept.

Die Dienstplanung muss rechtskonform sein, Abweichungen (Überstunden & Mehrarbeit) müssen erfasst und dokumentiert werden.

Wer nicht vorbereitet ist, muss mit hohen Bußgeldern und Strafen rechnen. 25.000, – EUR sind oftmals nur der Anfang.

Es kam auch schon zu vorrübergehenden Schließungen.

Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wie eine Lösung planen können.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Arbeitszeitgesetz ignoriert

Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz/

VERSTOß

BUßGELD

Arbeitnehmer über die zulässige tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt

… Überschreitung um 1 Stunde

80 € je Arbeitnehmer

… Überschreitung um mehr als 1 Stunde je angefangene weitere halbe Stunde

100 € je Arbeitnehmer

Arbeitnehmer innerhalb des Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen über die zulässige durchschnittliche tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt

… Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen
Arbeitszeit von 48 Stunden bis zu 1 Stunde und je angefangene weitere Stunde

600 € je Arbeitnehmer

Beschäftigten die vorgeschriebenen Ruhepausen nicht
gewährt

… je nicht gewährter Pause

400 € je Arbeitnehmer

Beschäftigten die vorgeschriebene Mindestdauer der Ruhepausen
nicht gewährt

… Unterschreitung um bis zu 15 Minuten und je angefangene weitere Viertelstunde

80 € je Arbeitnehmer

Vorgeschriebene Ruhepause nicht rechtzeitig gewährt

… Überschreitung des Zeitpunktes bis zu einer halben Stunde und für jede angefangene weitere halbe Stunde

80 € je Arbeitnehmer

Vorgeschriebene Dauer der Mindestruhezeit unterschritten

… je angefangene Stunde

80 € je Arbeitnehmer

Zulässig verkürzte Ruhezeit nicht
rechtzeitig ausgeglichen

50 € je Arbeitnehmer und je Fall

Zulässige Verkürzung der Ruhezeit nicht ausgeglichen

… je angefangene Stunde

80 € je Arbeitnehmer

Arbeitnehmer entgegen der Vorschriften an Sonn- und Feiertagen beschäftigt

500 € je Arbeitnehmer und je Tag

Anzahl der vorgeschriebenen beschäftigungsfreien Sonntage pro Jahr nicht eingehalten

500 € je Arbeitnehmer und je Tag

Erforderlichen Ersatzruhetag für die Beschäftigung an einem Sonntag oder Feiertag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt

500 € je Arbeitnehmer und je Tag

Gegen eine Anordnung der Aufsichtsbehörde zu Beschäftigungszeiten an Sonn- und Feiertagen verstoßen

1.600 € je Fall

Rechtsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen nicht ausgelegt oder ausgehangen

200 € je aushangpflichtiger Vorschrift

Gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
verstoßen

1.600 € je Arbeitnehmer und je Fall

Kein oder unvollständiges Verzeichnis der Arbeitnehmer geführt, die einer Verlängerung der Arbeitszeit zugestimmt haben

800 € je Fall

Gegen die Pflicht zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen und des Verzeichnisses verstoßen

1.600 € je Fall

Gegen die Pflicht zur richtigen und vollständigen Vorlage von Unterlagen oder zur Erteilung richtiger und
vollständiger Auskünfte verstoßen

1.500 € je Fall

Betreten oder Besichtigen einer Arbeitsstätte nicht gestattet

1.500 € je Fall