Anerkennungsverfahren für ausgewählte Fortbildungsangebote

Gut zu wissen :
Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren für ausgewählte Fortbildungsangebote möglich. Die Vereinfachungen wurden vom ATF-Vorstand beschlossen und gelten befristet bis zum 31.12.2020 (Datum der Antragstellung) ausschließlich für die nachfolgenden Fortbildungsangebote:
Hybridveranstaltungen: Kombination aus Präsenzfortbildung und Live-Online-Seminar ohne Aufzeichnung mit geteiltem Teilnehmerkreis (ein Teil live vor Ort, ein Teil live online anwesend)
Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung
Aufgezeichnete Online-Seminare, die ausschließlich an einem definierten Zeitpunkt / Termin und nur für die Laufzeit des Online-Seminars zur Verfügung stehen (kein nachträglicher Abruf möglich)
Präsenzveranstaltungen mit vorliegender ATF-Anerkennung, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine der o.g. Formen von Online-Seminaren umgewandelt werden.

Quelle: https://www.bundestieraerztekammer.de/atf/anerkennung/

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