Die aktualisierte Gebührenordnung dürfte mehr Geld in die Kassen der Tierarztpraxen spülen – Beschwerden von Patientenbesitzern sind aber zu erwarten. Was sich ändert, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Ab dem 22.11.22 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland. Eine Übergangsfrist wird es nicht geben. War die tierärztliche Versorgung hierzulande verglichen mit anderen Ländern der EU immer noch günstig, so findet mit der Neuerung nun eine gewisse Angleichung statt. Das hilft Tierarztpraxen, die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten etwas abzufangen.
Warum gibt es überhaupt eine GOT? Die gesetzliche Verpflichtung, sich an die Gebührenordnung zu halten, soll Transparenz für Tierbesitzer schaffen und bundesweit eine gewisse Qualität sichern – so ist es gedacht. Die Überlegung: Tierarztpraxen sollten hauptsächlich über ihre Behandlungsqualität und nicht über die erhobenen Preise konkurrieren.
Alte GOT nicht mehr wirtschaftlich
Für die Neuerung war es höchste Zeit. Die derzeit geltende GOT stammt noch aus dem Jahre 1999, wobei es seitdem zwei pauschale Erhöhungen gab (2008 und 2017). Schon im Jahr 2012 hatten der bpt (Bundesverband praktizierender Tierärzte) und die BTK (Bundestierärztekammer) gemeinsam eine neu strukturierte Novelle vorgelegt, welche aber damals nicht umgesetzt wurde. Trotzdem fand sie jetzt doch noch Verwendung, denn die neue GOT beruht zu großen Teilen auf diesem Entwurf.
Grund für die Erhöhung, die natürlich die aktuellsten wirtschaftlichen Entwicklungen nicht berücksichtigen könne, sei die Voraussetzung gewesen, dass der 1-fache Satz der neuen GOT in der Lage sein sollte, einer durchschnittlich wirtschaftenden Tierarztpraxis schwarze Zahlen zu ermöglichen, so erklärt es Dr.Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer BaWü und FTA für kleine Haustiere. Er war in der Arbeitsgruppe-GOT beteiligt an den Verhandlungen zur neuen Gebührenordnung und gibt in einem Webinar einen Überblick zu den Neuerungen. Weiterhin gelte natürlich: Jede Praxis müsse ihre eigenen Gebühren betriebswirtschaftlich errechnen und in Rechnung stellen (1-facher bis 3-facher Satz, im Notdienst bis zum 4-fachen Satz).
Der Tierarzt wird teurer – ein sensibles Thema
Die neue GOT führt zu einer durchschnittlichen Gebührenerhöhung um etwa 20–30 Prozent. Das ist natürlich ganz schön happig und sollte den Tierhaltern, die das Ganze in Zukunft bezahlen müssen, natürlich entsprechend sensibel vermittelt werden. Eine kontinuierliche Dynamisierung der Preise, wie sie in anderen Branchen stattfindet, wäre aus Tierhalter-Compliance-Sicht schöner – das sei in einheitlicher Form für die tierärztliche Branche aber leider rechtlich nicht möglich, erklärt der Tierarzt.
„Wir müssen uns [deshalb] die Zeit nehmen, Tierhalter ordentlich aufzuklären“, betont Steidel in seinem Vortrag. Später empfiehlt Tierarzt und Kommunikationsexperte Dr. Wolfgang Matzner von einer „Preisanpassung“ statt einer „Preiserhöhung“ zu sprechen. Eine vermehrte Inanspruchnahme von Tierkrankenversicherungen kann Tierhalter außerdem entlasten.
Preiskommunikation ist in der Tiermedizin ein unbeliebtes aber wichtiges Thema, da es viele Praxisinhaber verunsichert und negativ behaftet ist – sicherlich nochmal an anderer Stelle einen genaueren Blick wert.
Was ist aber nun für Tierärzte wichtig, über die neue GOT zu wissen?
Quelle und vollständiger Artikel: doccheck.com