In Tierpraxen und Tierkliniken können hohe Temperaturen sowohl für das Personal als auch für die Tiere eine Herausforderung darstellen. Hier sind einige wichtige Maßnahmen, die in solchen Umgebungen ergriffen werden können:
Temperaturkontrolle im Innenbereich:
Überprüfen und Warten der Klimaanlagen und Belüftungssysteme, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren.
Regelmäßige Überprüfung der Raumtemperatur und Anpassung der Klimatisierung, um eine angenehme Umgebung für das Personal und die Tiere zu gewährleisten.
Kühlung für Tiere:
Bereitstellung von gekühlten Bereichen oder speziellen Räumen für Tiere, um ihnen Schutz vor Hitze zu bieten.
Verwendung von Ventilatoren oder anderen kühlenden Geräten, um die Luftzirkulation zu verbessern.
Schutzmaßnahmen für das Personal:
Bereitstellung von leichter und atmungsaktiver Arbeitskleidung, die dem Personal hilft, sich bei hohen Temperaturen wohlzufühlen.
Ermutigung zu häufigen Pausen und Bereitstellung von kühlem Trinkwasser, um die Mitarbeiter/innen hydratisiert zu halten.
Tierpflege bei Hitze:
Vermeidung von körperlich anstrengenden Tätigkeiten während der heißesten Stunden des Tages, um Überhitzung bei den Tieren zu vermeiden.
Überwachung der Wassertemperatur in den Trinknäpfen der Tiere, um sicherzustellen, dass sie kühl und erfrischend ist.
Gewährleistung von ausreichender Belüftung in den Tierunterbringungsbereichen, um eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten.
Risikobewertung und Maßnahmenplanung:
Durchführung einer umfassenden Risikobewertung, um potenzielle Gefahren für das Personal und die Tiere im Zusammenhang mit Hitze zu identifizieren.
Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung, wie z.B. Verbesserung der Belüftung oder Verwendung von Kühlgeräten.
Unterstützung und Kommunikation:
Schulung des Personals über hitzebedingte Risiken und Schutzmaßnahmen für sich selbst und die Tiere.
Regelmäßige Kommunikation und Sensibilisierung für die Bedeutung der Hitzevorsorge in der Tierpraxis oder -klinik.
Gesetzliche Bestimmungen einhalten:
Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Tiergesundheit, einschließlich Vorschriften zur Hitzeexposition.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Tierpraxen und Tierkliniken sicherstellen, dass sowohl das Personal als auch die Tiere vor den negativen Auswirkungen hoher Temperaturen geschützt werden.
Für die Raumtemperatur gelten gesetzliche Vorschriften. Nach Ziff. 3.5 des Anhanges zur Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber für eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ sorgen. Was hierunter zu verstehen ist wird in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Raumtemperatur (ASR A3.5)“ geregelt.
Für Arbeitsräume gelten hiernach folgende Temperaturgrenzen:
Die Mindesttemperatur muss bei stehender, mittelschwerer Arbeit mindestens 17`C betragen, bei sitzender, leichter Tätigkeit mindestens 20`C. In Pausenräumen muss eine Mindesttemperatur von 21`C eingehalten werden.
Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26`C nicht überschreiten. Um dies zu gewährleisten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu ergreifen, z.B. durch Jalousien.
Beträgt die Außentemperatur mehr als 26`C, ist die Nutzung eines Arbeitsraumes zwar nicht verboten, wenn die Raumtemperatur 26`C übersteigt; dann aber sollen zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Raumtemperatur ergriffen werden. Für besonders gefährdete Personen – z.B. Schwangere – kann hier eine besondere Gefährdungsbeurteilung erforderlich werden.
Ab einer Raumtemperatur von 30`C müssen solche zusätzlichen Hitzeschutzmaßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören insbesondere: Jalousien, Nachtauskühlung, Reduzierung thermischer Lasten (z.B. Geräte nur bei Bedarf betreiben), Lüften am frühen Morgen, Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, Lockerung von Bekleidungsregelungen, Entwärmungsphasen, Ventilatoren.
Ab einer Lufttemperatur von 35`C ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Hier darf nur noch gearbeitet werden, wenn technische Maßnahmen – z.B. Luftduschen – ergriffen werden oder eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht.
Raumtemperatur | Bewertung |
< 17`C | auf jeden Fall zu kalt |
< 20`C | zu kalt bei leichter sitzender Tätigkeit |
> 20`C und < 26`C | in Ordnung |
> 26`C und < 30`C | noch in Ordnung, zusätzliche Schutzmaßnahmen sollen ergriffen werden |
> 30`C und < 35`C | noch in Ordnung, zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden |
> 35`C | als Arbeitsraum grundsätzlich nicht geeignet |