Haben Sie die Pflichtunterweisungen schon im Einarbeitungskonzept?
Die Pflichtunterweisungen sind regelmäßig, mindestens jährlich und bei Aufnahme der Tätigkeit / Start der Ausbildung durchzuführen.
Die Strafen für das NICHT-unterweisen beginnen bei 2.500,00 EUR und können bis zu 25.000,00 EUR betragen. (Sollte etwas passieren, ohne einen Nachweis der regelmäßigen Unterweisung, kann eine Freiheitsstrafe mit bis zu 2 Jahren oder auch der Entzug der Approbation drohen.
Lieber 2-mal im Jahr regelmäßig (und bei Start der Ausbildung) unterweisen.
Eine Unterweisung wird auf Ihre Praxis / Klinik angepasst.
Die Dauer für die Erstunterweisung liegt bei ca. 2 Stunden, die Folgeunterweisungen können unter einer Stunde durchgeführt werden.
Möchten Sie mit einem guten Gewissen ruhig schlafen?
Quelle und weitere Infos: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Rehabilitation-und-Werkstaetten-interaktiv/Eingang-Allgemein/Unterweisung.html