Pflichtunterweisungen

Haben Sie die Pflichtunterweisungen schon im Einarbeitungskonzept?

Die Pflichtunterweisungen sind regelmäßig, mindestens jährlich und bei Aufnahme der Tätigkeit / Start der Ausbildung durchzuführen.

Die Strafen für das NICHT-unterweisen beginnen bei 2.500,00 EUR und können bis zu 25.000,00 EUR betragen. (Sollte etwas passieren, ohne einen Nachweis der regelmäßigen Unterweisung, kann eine Freiheitsstrafe mit bis zu 2 Jahren oder auch der Entzug der Approbation drohen.

Lieber 2-mal im Jahr regelmäßig (und bei Start der Ausbildung) unterweisen.

Eine Unterweisung wird auf Ihre Praxis / Klinik angepasst.

Die Dauer für die Erstunterweisung liegt bei ca. 2 Stunden, die Folgeunterweisungen können unter einer Stunde durchgeführt werden.

Möchten Sie mit einem guten Gewissen ruhig schlafen?

Quelle und weitere Infos: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Gefaehrdungsbeurteilung/Rehabilitation-und-Werkstaetten-interaktiv/Eingang-Allgemein/Unterweisung.html

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