URLAUB: Bestimmungen & Irrtümer

Urlaub

1. Warum gibt es überhaupt einen gesetzlichen Urlaubsanspruch?Urlaub ist kein „Extra“, das eine Praxis freiwillig gewährt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist gesetzlichgeregelt – im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).Das Ziel des Gesetzes ist klar: Wer arbeitet, soll sich regelmäßig erholen können. Urlaub dient derGesundheit, der Leistungsfähigkeit und letztlich auch der Qualität der Arbeit – gerade in einerTierarztpraxis, in […]