Rechtliches
Sicher durch die Prüfung der Bezirksregierungen
Seit diesem Jahr werden alle Tierkliniken und -Praxen durch die Behörden geprüft.
Die Schwerpunkte sind dabei Arbeitssicherheit und Arbeitszeit.
Sie benötigen die Gefährdungsbeurteilung und ein Sicherheitskonzept.
Die Dienstplanung muss rechtskonform sein, Abweichungen (Überstunden & Mehrarbeit) müssen erfasst und dokumentiert werden.
Wer nicht vorbereitet ist, muss mit hohen Bußgeldern und Strafen rechnen. 25.000, – EUR sind oftmals nur der Anfang.
Es kam auch schon zu vorrübergehenden Schließungen.
Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah, damit wie eine Lösung planen können.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Arbeitszeitgesetz ignoriert
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz/
VERSTOß | BUßGELD |
Arbeitnehmer über die zulässige tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt | |
… Überschreitung um 1 Stunde | 80 € je Arbeitnehmer |
… Überschreitung um mehr als 1 Stunde je angefangene weitere halbe Stunde | 100 € je Arbeitnehmer |
Arbeitnehmer innerhalb des Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen über die zulässige durchschnittliche tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt | |
… Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen | 600 € je Arbeitnehmer |
Beschäftigten die vorgeschriebenen Ruhepausen nicht | |
… je nicht gewährter Pause | 400 € je Arbeitnehmer |
Beschäftigten die vorgeschriebene Mindestdauer der Ruhepausen | |
… Unterschreitung um bis zu 15 Minuten und je angefangene weitere Viertelstunde | 80 € je Arbeitnehmer |
Vorgeschriebene Ruhepause nicht rechtzeitig gewährt | |
… Überschreitung des Zeitpunktes bis zu einer halben Stunde und für jede angefangene weitere halbe Stunde | 80 € je Arbeitnehmer |
Vorgeschriebene Dauer der Mindestruhezeit unterschritten | |
… je angefangene Stunde | 80 € je Arbeitnehmer |
Zulässig verkürzte Ruhezeit nicht | 50 € je Arbeitnehmer und je Fall |
Zulässige Verkürzung der Ruhezeit nicht ausgeglichen | |
… je angefangene Stunde | 80 € je Arbeitnehmer |
Arbeitnehmer entgegen der Vorschriften an Sonn- und Feiertagen beschäftigt | 500 € je Arbeitnehmer und je Tag |
Anzahl der vorgeschriebenen beschäftigungsfreien Sonntage pro Jahr nicht eingehalten | 500 € je Arbeitnehmer und je Tag |
Erforderlichen Ersatzruhetag für die Beschäftigung an einem Sonntag oder Feiertag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt | 500 € je Arbeitnehmer und je Tag |
Gegen eine Anordnung der Aufsichtsbehörde zu Beschäftigungszeiten an Sonn- und Feiertagen verstoßen | 1.600 € je Fall |
Rechtsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen nicht ausgelegt oder ausgehangen | 200 € je aushangpflichtiger Vorschrift |
Gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit | 1.600 € je Arbeitnehmer und je Fall |
Kein oder unvollständiges Verzeichnis der Arbeitnehmer geführt, die einer Verlängerung der Arbeitszeit zugestimmt haben | 800 € je Fall |
Gegen die Pflicht zur Aufbewahrung der Aufzeichnungen und des Verzeichnisses verstoßen | 1.600 € je Fall |
Gegen die Pflicht zur richtigen und vollständigen Vorlage von Unterlagen oder zur Erteilung richtiger und | 1.500 € je Fall |
Betreten oder Besichtigen einer Arbeitsstätte nicht gestattet | 1.500 € je Fall |