Datenschutz und IT-Sicherheit
Mit der Anwendbarkeit der Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) am 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Nationale Regelungen, wie etwa das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu) oder das Telemediengesetz (TMG), finden durch fast 70 Öffnungsklauseln in der DSGVO weiterhin ihre Anwendung. Aus diesem Grund sind auch weiterhin nationale Regelungen zu beachten, wo die EU-DSGVO diesen Spielraum erlaubt. In jedem Falle gilt:
Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt mehr, denn die Bußgelder wurden drastisch erhöht. Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten, mit denen sich Unternehmen zum neuen Datenschutzrecht beschäftigen müssen